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26.01.2012

"Recht auf Vergessen"

Facebook-Paragraf

EU-Grundrechtekommissarin Viviane Reding forderte in Brüssel neue Regeln für Unternehmen & Behörden."Die Bürger haben nicht immer das Gefühl, die volle Kontrolle über ihre persönlichen Daten zu haben", sagte Reding. Um das zu ändern, will sie Bürgern ein "Recht auf Vergessen" einräumen.

Im Focus liegen die Sozialen Netzwerke wie z.B. „Facebook“.

Die Nutzer sollen die Möglichkeit erhalten ihre Daten (z.B. bei Sozialen Netzwerken oder Onlineshops) jeder Zeit abrufen oder löschen zu können.

Folgende Punkte sollen umgesetzt werden:

• Die Nutzer sollen die Möglichkeit erhalten ihre Daten (z.B. bei Sozialen Netzwerken oder Onlineshops) jeder Zeit abrufen oder löschen zu können.

• Nach einen Hackerangriff sollen die betroffenen Unternehmen den User und die Datenschutzbehörde binnen 24 Stunden benachrichtigen.

• Geschäftsbedingungen, die die Privatsphäre betreffen müssen einfach und klar formuliert werden.

• Nur durch Kundenzustimmung dürfen Unternehmen die jeweiligen Daten nutzen.

• Bei einem Anbieterwechsel sollen die User ihre persönlichen Daten problemlos auf das neue Internetunternehmen übertragen können

• EU-Kommissarin Reding möchte, dass Bürger Beschwerden an die nationalen Datenschutzbehörden richten können, auch wenn es um ein Unternehmen außerhalb der EU geht.

Verstöße gegen Datenschutz-Vorgaben sollen mit Bußgeldern bis zu einer Million Euro bestraft werden.

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